Antidoping-Aktuelles
Information vom 19.11.2024
Liebe Sportfreunde,
unter dem Link https://www.nada.de/fileadmin/nada/SERVICE/Downloads/Infoblaetter/2023_Infoblatt_Meldepflichten.pdf könnt ihr ein Informationsblatt rund um das Thema Meldepflichten für Testpool-Athleten herunterladen.
Insbesondere möchte ich auf das Thema „Notfallabmeldungen“ und den 2. Spiegelstrich im Punkt Karriereende hinweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Oertel
Beauftragter für Dopingangelegenheiten
Information vom 14.10.2024
Liebe Sportfreunde,
ich möchte darauf hinweisen, dass die WADA-Verbotsliste 2025 veröffentlicht wurde. Die wichtigsten Änderungen können unter dem Link https://www.nada.de/service/news/newsdetail/wada-veroeffentlicht-verbotsliste-fuer-2025 nachgelesen werden.
Weiterhin wurde Informationsmaterial für Dopingkontrollen in der Schule (https://www.gemeinsam-gegen-doping.de/fileadmin/GGD/Zielgruppen/221230_Fact-Sheet_Dopingkontrollen_in_der_Schule.pdf) sowie ein Infoblatt für Dopingkontrollen bei Minderjährigen (https://www.nada.de/fileadmin/nada/SERVICE/Downloads/Infoblaetter/221230_Fact-Sheet_Dopingkontrollen_bei_minderjaehrigen_AthletenInnen.pdf) durch die NADA zur Verfügung gestellt.
Schüler im Testpoolkader, die nicht an einer Sportschule unterrichtet werden, sollten das Sekretariat ihrer Schule über den Leitfaden informieren, um das Risiko eines Strikes zu minimieren.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Oertel
Beauftragter für Dopingangelegenheiten
Information vom 15.07.2024
Liebe Sportfreunde,
nachfolgend möchte ich Euch ein Infoblatt der NADA zum Thema Cannabis und Hanfprodukte im Sport zuleiten:
Ich kann mich der Empfehlung der NADA nur anschließen: Die Sportler sollten zur eigenen Sicherheit auf den Konsum solcher Mittel (auch passiv) verzichten.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Oertel
Beauftragter für Dopingangelegenheiten
Information vom 10.07.2024
Liebe Sportfreunde,
unter dem Link Krankheitsfall: Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE)nada.de gibt die NADA Hinweise, wie sich die Sportler im Krankheitsfall – gerade im Ausland – verhalten sollen.
„Viele Medikamente im Ausland haben den gleichen Namen wie deutsche Medikamente, jedoch sind die Wirkstoffe teilweise unterschiedlich.“
Unter dem Link Aktuelle medizinische Hinweisenada.de können aktuelle medizinische Hinweise und Warnungen nachgeschlagen werden.
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Abschließend weist die NADA nochmals auf die Meldepflichten auch gerade im Ausland hin.
Die meisten Verstöße gegen die Anti-Doping-Regelungen liegen leider im Verstoß gegen die Meldepflichten der Testpoolathleten.
Allen Athleten, Trainer und weiteren Beteiligten wünsche ich tolle und erfolgreiche Olympische Spiele in Paris.
Mit freundichen Grüßen
Stephan Oertel
Beauftragter für Dopingangelegenheiten
Information vom 10.04.2024
Die NADA weist daraufhin, dass unabhängig vom Inkrafttreten des Gesetzes zur Teillegalisierung von Cannabis (Cannabisgesetz, CanG) und nichtsynthetischem Tetrahydrocannabinol (THC) am 1. April 2024 der Nachweis von Cannabinoiden im Rahmen einer Wettkampfkontrolle weiterhin einen Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen darstellt und im Sport weiterhin sanktioniert wird.
Außerdem ist für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Olympischen Spiele die Absolvierung eines speziellen E-Learning-Kurses nach Vorgaben des DSOB verpflichtend. Die Verpflichtung betrifft zunächst alle Athletinnen und Athleten des Allgemeinen Testpools (ATP).
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Oertel
Sonderbeauftragter für Dopingangelegenheiten
Information vom 12.05.2023
Ausweispflicht bei der Dopingkontrolle
Problem: Wie weisen sich Jugendliche unter 16 Jahre bei der Dopingkontrolle aus, da der Schülerausweis nicht anerkannt wurde?
Festlegung durch die NADA:
Grundsätzlich müssen sich Athleten vor einer Dopingkontrolle ausweisen.
In Deutschland gilt die gesetzliche Ausweispflicht jedoch erst ab 16 Jahren. Jetzt war die Frage von den Eltern, wie es ist, wenn ein Kind unter 16 Jahren kontrolliert wird, aber keinen Ausweis besitzt. In diesem Fall muss sich die Vertrauensperson ausweisen und kann dann die Identität des Athleten bestätigen. Für unter 18-Jährige muss immer eine Vertrauensperson dabei sein.
Stephan Oertel
Sonderbeauftragter für Dopingangelegenheiten
Information vom 17.12.2021
Die neue Verbotsliste der Welt Anti-Doping Agentur (WADA), die am 01. Januar 2022 weltweit in Kraft tritt, liegt nun auch in deutscher Sprache vor. Die informatorische Übersetzung finden Sie im Bereich Downloads der NADA. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen zum Vorjahr finden Sie hier: https://blog.berliner-schwimm-verband.de/wp-content/uploads/2021/12/Zusammenfassung-Aenderungen-Verbotsliste-2022.pdf .
Stephan Oertel
Sonderbeauftragter für Dopingangelegenheiten
Information vom 26.10.2021
Die NADA-Mitarbeiter von „Gemeinsam gegen Doping“ haben sich dem Nutzungsverhalten der Aktiven angepasst und das E-Learning-Zertifikat auf eine App-Version überführt.
Es ist jetzt möglich, in der Bahn oder zu Hause oder auf Reisen auf dem Handy sein Wissen zum Thema Anti-Doping zu testen. Zu jeder Antwort von euch erhaltet ihr die richtige Antwort mit Zusatzinformationen. Bei fehlerhaften Antworten müssen die Fragen wiederholt werden.
Alle Informationen sowie eine Anleitung zur Nutzung der App erhaltet ihr unter folgendem Link:
https://www.gemeinsam-gegen-doping.de/e-learning
Mit der App erhält der User nach erfolgreichem Abschluss ein E-Learning-Zertifikat mit einer Gültigkeit von einem Jahr.
Vor Absolvierung der Lehrgänge ist es hilfreich, sich im Mediacenter die Videos anzusehen.
Bei Schwierigkeiten, Anregungen oder Verbesserungsvorschlägen könnt ihr den folgenden Link nutzen:
https://www.gemeinsam-gegen-doping.de/e-participation
Ich stehe euch jederzeit als Ansprechpartner zum Thema Anti-Doping zur Verfügung.
Stephan Oertel
Anti-Dopingbeauftragter
Information vom 31.08.2021
Das bisherige E-Learning-System wird ab dem 01. September 2021 nicht mehr zu Verfügung stehen.
Der Zugang zum Kurs, das Erreichen und Herunterladen des Zertifikats sowie die Nutzung der Reporting-Funktion sind dann nicht mehr möglich. Sollten eure Athlet*innen kurzfristig einen Nachweis über das absolvierte E-Learning benötigen, empfehlen wir, den aktuellen Kurs bis spätestens 31. August 2021 zu absolvieren und im Anschluss das Zertifikat als PDF abzuspeichern.
Wie geht es weiter?
Ein neuer E-Learning-Kurs in der Lern-App „chunkx“ wird in wenigen Wochen zur Verfügung stehen.
Stephan Oertel
Anti-Doping-Beauftragter
Information vom 22.03.2021
Vom zuständigen Anti-Dopingbeauftragten des DSV wurde mir mitgeteilt, dass die Neufassung der Anti-Doping-Ordnung mit Wirkung vom 05. März 2021 in das Vereinsregister eingetragen wurde. Seit dem 05. März 2021 gilt somit die bereits auf der DSV-Homepage unter dem nachfolgenden Link abgedruckte Anti-Doping-Ordnung:
Stephan Oertel
Anti-Doping-Beauftragter
Information vom 17.12.2020
Wichtige Neuerungen/Änderungen zum 01. Januar 2021 – Auszug aus einer Mitteilung des Deutschen Schwimm-Verbandes:
Mit Wirkung zum 01. Januar 2021 tritt der neue World-Anti-Doping Code 2021 (WADC2021) in Kraft. Die FINA hat ihr Reglement dem neuen Code angepasst. Die Änderungen betreffen in erster Linie die Dopingkontrollregeln, aber auch die Satzung, den FINA Code of Conduct und die By-Law-Rules. Den WADA-Code 2021 sowie ein Informationsschreiben der FINA zu den betroffenen Regularien inklusive Anlagen finden sie auf der Hompage des DSV.
Die Umsetzung der Vorgaben des überarbeiteten Welt Anti-Doping-Codes 2021 in das nationale Regelwerk ist seitens der NADA mit dem Nationalen Anti-Doping Code 2021 (NADC21) erfolgt, der von der WADA für „compliant“ erklärt wurde. Den NADC21 sowie eine formlose Redline-Version des NADC21 in der die wesentlichen Änderungen zum aktuellen Nationalen Anti-Doping Code 2015 eingesehen werden können, finden sie auf der NADA Seite.
Der Deutsche Schwimm-Verband ist als nationaler Sportverband ebenso aufgefordert, den NADC21 anzuerkennen und in sein Regelwerk zu implementieren. Hierzu wurde eine neue Anti-Doping-Ordnung (ADO) verabschiedet, die auf der Homepage zur Verfügung steht (https://www.dsv.de/fileadmin/dsv/documents/dsv/antidoping/DSV_Anti-Doping-Ordnung_2021_EF.pdf). Diese wird mit Eintragung im Vereinsregister und Veröffentlichung in den amtlichen Bekanntmachungen des DSV wirksam.
Die neue Verbotsliste (Prohibited List) der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) für das Jahr 2021 ist ebenfalls veröffentlicht worden. Sie tritt am 1.1.2021 in Kraft. Die englische Version der Liste
sowie eine Erläuterung zu den wichtigsten Änderungen sind auf der Homepage der NADA zu finden. Die deutsche Übersetzung der neuen Verbotsliste (Prohibited List) der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) für das Jahr 2021 ist ebenfalls veröffentlicht worden.
Eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen zum Vorjahr finden Sie in einem Infoblatt der NADA.
Hinter den blauen Markierungen finden sie die Links zu den betreffenden Dokumenten.
Simone Stensen Anti-Doping Korbacher Straße 93 | 34132 Kassel T: +49 (0) 561 9 40 83-14anti-doping@dsv.de |
Überarbeitet von Stephan Oertel
Anti-Doping-Beauftragter des Berliner Schwimm-Verbandes
Informationen vom 24.08.2020
Die geplante Informationsveranstaltung bei den Berliner Meisterschaften/Berliner Jahrgangsmeisterschaften im Schwimmen 2020 musste abgesagt werden. Sobald wieder Wettkämpfe möglich sind, werden wir diese Informationsveranstaltung nachholen.
Es ist geplant, auf dieser Seite regelmäßig über Themenschwerpunkte zum Thema Anti-Doping zu berichten. Besondere Themenwünsche können gern mitgeteilt werden.
Weiter besteht die Möglichkeit, Schulungsseminare anzubieten. Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt mit Herrn Oertel auf.
Wie aus der aktuellen Tagespresse zu entnehmen ist, arbeitet die WADA an einem neuen Testprogramm, bei dem zukünftig ein paar Blutstropfen ausreichen, um zuverlässig verbotene Substanzen aufzuspüren.
Das Testverfahren soll bei den Olympischen Winterspielen und Winter-Paralympics 2022 in Peking, frühestens aber bei den Sommerspielen in Tokio 2021, eingesetzt werden.
Das Testverfahren wird somit erheblich verbilligt, so dass eine größere Anzahl von Sportlern getestet werden könnte.
Stephan Oertel
Anti-Doping-Beauftragter