Organisatorisches
Allgemeines und Organisatorisches
1. Die Struktur und der Seminarraum
2. Wir bitten zu beachten:
- Legen Sie die notwendigen Zusatzqualifikationen zum Erhalt oder zur Verlängerung der entsprechenden Lizenz vor.
- Beachten Sie bitte, dass bei der Lizenzverlängerung die Gültigkeit der Lizenz bis zum Ende des laufenden Jahres entscheidend ist. Nur rechtzeitig verlängerte Lizenzen finden Berücksichtigung bei der Übungsleiterbezuschussung (je nach Lizenzstufe) in den Vereinen.
- Es sollte vermieden werden, innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Verlängerungszyklen ein gleiches Fortbildungsthema zu belegen. Im Einzelfall obliegt die Entscheidung über die Anerkennung einer Fortbildung dem BSV-Vizepräsidenten Aus- und Weiterbildung.
3. Verlängerung der Lizenz (Fortbildungsbedarf)
- Zur Verlängerung der Lizenz sind mindestens 15 Lerneinheiten (LE) an Fortbildungen nachzuweisen.
- Die Fortbildung hat in der höchsten bisher erworbenen Lizenzstufe zu erfolgen.
- Die Fortbildung muss im Zeitraum der Gültigkeitsdauer absolviert worden sein.
- Die Verlängerung der Lizenz ist unter Beifügung der Original-Lizenz und Nachweis(en) der nicht beim BSV belegten Fortbildung(en) zu beantragen. Die zum 31.12. eines Jahres auslaufenden Lizenzen sind ab 01.10. des betreffenden Jahres bis zum 10.12. des betreffenden Jahres zur Verlängerung der Gültigkeit an die BSV-Geschäftsstelle zu senden!
- Die Verlängerung von A-Lizenzen erfolgt ausschließlich beim DSV. Sie sind nach Erhalt von dort umgehend an die BSV-Geschäftsstelle zwecks Registrierung beim Landessportbund Berlin zu senden.
- Der Erwerb einer höheren Lizenz verlängert automatisch die niedrigere Lizenz.
- Trainer mit Referententätigkeit können auf Antrag und durch Nachweis bei jeder zweiten Fortschreibung ihrer Lizenz ihre Referententätigkeit bei Aus- und Fortbildungen anerkannt bekommen.
- Für die Anerkennung verbandsfremder Fortbildungen zur Verlängerung von C- und B-Lizenzen sind die Inhalte im Vorfeld vom Berliner Schwimm-Verband verifizieren zu lassen.
4. Verlängerung ungültig gewordener Lizenzen (Erneuerung)
Bei einer Lizenzerneuerung sind die Nachweise „Erste Hilfe“ mit neun Unterrichtseinheiten AUSBILDUNG (alt mindestens acht Doppelstunden) und Rettungsschwimmer Silber vorzulegen. Beide Nachweise dürfen zum Zeitpunkt der Lizenzerneuerung nicht älter als drei Jahre sein.
- Lizenzstufe
Ist die Gültigkeit der Lizenz bereits erloschen, sind mindestens 30 LE Fortbildung innerhalb der folgenden vier Jahre nach Ablauf der Gültigkeit nachzuweisen. Nach diesem Zeitraum verfällt das Anrecht auf Verlängerung durch Fortbildung. Die Lizenz kann dann nur durch mindestens 30 LE Fortbildung und eine neue Prüfung wieder erlangt werden. - Lizenzstufe
Ist die Gültigkeit der Lizenz bereits erloschen, sind mindestens 30 LE Fortbildung innerhalb der folgenden drei Jahre nach Ablauf der Gültigkeit nachzuweisen. Nach diesem Zeitraum verfällt das Anrecht auf Verlängerung durch Fortbildung. Die Lizenz kann dann nur durch mindestens 30 LE Fortbildung und eine neue Prüfung wieder erlangt werden. - Lizenzstufe
Ist die Gültigkeit der Lizenz bereits erloschen, sind mindestens 30 LE Fortbildung innerhalb der folgenden zwei Jahre nach Ablauf der Gültigkeit nachzuweisen. Nach diesem Zeitraum verfällt das Anrecht auf Verlängerung durch Fortbildung. Die Lizenz kann dann nur durch mindestens 30 LE Fortbildung und eine neue Prüfung wieder erlangt werden.
5. Gebühren Umschreibung/Anerkennung und Erneuerung von Lizenzen/Lizenzerteilung bei Lehrgangsteilnahme außerhalb des BSV
Bei Nachweis der Mitgliedschaft in einem BSV-Verein (bei Mehrspartenvereinen Schwimmabteilung):
25,00 Euro Prüfungsgebühr (sofern eine Lehrprobe angesetzt wurde)
30,00 Euro Bearbeitungsgebühr
zzgl. eventuell anfallender Lizenzgebühren für noch zu belegende Lehrgänge
Bei Nichtmitgliedschaft in einem BSV-Verein (bei Mehrspartenvereinen Schwimmabteilung):
50,00 Euro Prüfungsgebühr (sofern eine Lehrprobe angesetzt wurde)
60,00 Euro Bearbeitungsgebühr
zzgl. eventuell anfallender Lizenzgebühren für noch zu belegende Lehrgänge
6. Verlust oder Beschädigung einer Lizenz
Bei Verlust (oder z. B. Beschädigung) einer Lizenz wird eine Lizenzgebühr in Höhe von 20,00 € erhoben.