01. |
Für jeden Lehrgang ist eine Anmeldung erforderlich; online über die Homepage des Berliner Schwimm-Verbandes (BSV). Der bei einer Online-Anmeldung angegebene Verein erhält eine Mitteilung zwecks Bestätigung der Anmeldung und Mitgliedschaft (Freigabe) der/des Interessent*in. |
02. |
Nach dem Meldeschluss erhält jede*r Teilnehmer*in eine Rechnung. Bis zum jeweils angegebenen Zahlungsziel muss die Bezahlung der Lizenzgebühr an den BSV erfolgt sein. Ohne vorliegenden Nachweis über die Bezahlung der Lizenzgebühr wird die/der Teilnehmer*in nicht zum Lehrgang zugelassen. |
03. |
Die vergünstige Lizenzgebühr gilt nur bei Bestätigung der Anmeldung und Mitgliedschaft (Freigabe) durch einen dem BSV angeschlossenen Verein (bei Mehrspartenvereinen Schwimmabteilung). |
04. |
NACHMELDUNGEN am Lehrgangstag werden abgewiesen. |
05. |
Bei Nichtteilnahme ohne vorherige schriftliche Abmeldung (Eingang mindestens drei Tage vor Lehrgangsbeginn in der BSV-Geschäftsstelle) ist die Lizenzgebühr trotzdem fällig! Bei Lehrgangsangeboten außerhalb von Berlin gilt eine separate Frist für eine Abmeldung. Diese wird mit der Ausschreibung des jeweiligen Lehrgangsangebotes veröffentlicht. |
06. |
Im Krankheitsfall muss der Nachweis der Krankschreibung spätestens drei Tage nach der Lehrveranstaltung in der BSV-Geschäftsstelle eingegangen sein. Eine (ggf. auch anteilige) Erstattung der Lizenzgebühr wird im Einzelfall durch den BSV-Vizepräsidenten Aus- und Weiterbildung geprüft und entschieden. |
07. |
Bei unbegründetem Abbruch eines Lehrgangs/Lehrgangstages durch die/den Teilnehmer*in sowie bei Nichterreichen des Ausbildungszieles erfolgt keine Erstattung der Lizenzgebühr. |
08. |
Bei disziplinarischen Verstößen kann ein*e Teilnehmer*in durch die/den Referent*in vom weiteren Lehrgangstag ausgeschlossen werden. Der/Dem Lehrgangsteilnehmer*in obliegt, ohne weitere Aufforderung eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Diese ist an den BSV-Vizepräsidenten Aus- und Weiterbildung zu senden (Anschrift BSV-Geschäftsstelle). Eine (ggf. auch anteilige) Erstattung der Lizenzgebühr wird danach im Einzelfall durch den BSV-Vizepräsidenten Aus- und Weiterbildung geprüft und entschieden. |
09. |
Voraussetzung für den Erhalt einer Lehrgangsbescheinigung bzw. Lizenz ist u. a. die vollständige Lehrgangsteilnahme und – sofern erforderlich – erfolgreiche Ablegung der Prüfung (Lehrprobe). |
10. |
Während der Geschäftszeiten der BSV-Geschäftsstelle kann telefonische Rücksprache zum Status der Anmeldung geführt werden. Nach dem Meldeschluss erhalten alle verbindlich zugelassenen Teilnehmer*innen eine schriftliche Mitteilung durch die BSV-Geschäftsstelle. |
11. |
Falls die bei einigen Lehrgängen geforderte Mindestteilnehmer*innenzahl unterschritten wird, werden die angemeldeten Interessent*innen vom Ausfall des Lehrgangs schriftlich durch die BSV-Geschäftsstelle benachrichtigt. |
12. |
Bei Überschreiten der Teilnehmer*innenzahlen für die entsprechenden Ausbildungen werden die Anmeldungen der BSV-Mitgliedsvereine vorrangig behandelt (maximal drei Teilnehmer*innen pro Verein). |
13. |
Die Lehrgänge beinhalten einen hohen sportpraktischen Anteil. Mir ist bekannt, dass ich mit meiner Teilnahme auch Risiken eingehe, die erhöht werden, wenn bei mir gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen. Ich bin mir bewusst, dass ich im eigenen Interesse bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufgefordert bin, mich mit meiner/meinem behandelnden Ärztin/Arzt zu besprechen, ob bzw. in welchem Umfang ich an der Aus-, Fort- oder Weiterbildung des Verbandes teilnehmen kann. |
14. |
Teilnehmer*innen, die nicht Mitglied in einem dem Landessportbund Berlin e. V. angeschlossenen Verein sind, sind auch nicht über den vom Landessportbund Berlin e. V. abgeschlossenen Rahmenversicherungsvertrag gegen Unfall- und Haftpflichtschäden versichert. |
15. |
Mit der Anmeldung willigen die Teilnehmer*innen in die Anfertigung von Personenabbildungen seitens des BSV und die Veröffentlichung der Abbildungen ein (z. B. BSV-Homepage, Printmedien). Die Rechtseinräumung erfolgt ohne Vergütung und umfasst das Recht zur Bearbeitung, soweit die Bearbeitung nicht Entstellung ist. Die Einwilligung für Einzelabbildungen ist jederzeit für die Zukunft widerruflich. Die Einwilligung ist jedoch bei Mehrpersonenabbildungen unwiderruflich, sofern nicht eine Interessenabwägung eindeutig zugunsten der/des Abgebildeten ausfällt. |
16. |
Mit der Anmeldung erklärt sich die/der Teilnehmer*in mit der Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten (Vor- und Nachname, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum, E-Mailadresse) sowie der lizenzbezogenen Daten (Lizenznummer, Ausbildungsgang, Ausstellungs-/Verlängerungsdatum, Ausstellungsort, Gültigkeitszeitraum und Vereinsname) für Zwecke der Lehrgangs-, Prüfungs- und Lizenzabwicklung sowie der Zusendung späterer Informationen und Hinweise z. B. für weitere Veranstaltungen des BSV einverstanden. Die Speicherung und Verarbeitung der Daten erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Einwilligung kann jederzeit gegenüber dem BSV widerrufen werden. Dies ist auch gesondert bezogen auf die Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung sowie die Zusendung späterer Informationen und Hinweise z. B. für weitere Veranstaltungen des BSV möglich. Widerspricht ein*e Lizenzinhaber*in der Datenübermittlung an LiMS (DOSB-Lizenportal), kann keine DOSB-Lizenz ausgestellt/verlängert werden. Widerspricht ein*e Lizenzinhaber*in der Datenübermittlung an den Landessportbund Berlin, kann keine Bezuschussung der Übungsleiterlizenz erfolgen. |
17. |
Sämtliche Lehrgangsunterlagen und andere schriftliche Informationen dürfen nur mit Einverständnis des BSV vervielfältigt werden. |